Aktuelles


Bundesförderung für (energie)effiziente Gebäude BEG durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA ab 01.01.2021
Kentnisstand Dezember 2020 Änderungen möglich!

Zum 02.01.2021 startet die Zuschussförderung durch das BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und entspricht in weiten Zügen dem Vorgänger KfW Programm 430 Einzelmaßnahme.

Was wird gefördert (Auszug):
 Höhe der förderfähigen Kosten (Auszug):
Ablauf und Voraussetzungen BEG EM:

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Änderung der KfW Förderprogrammen zum 24.01.2020 (Auszug):


Energieeffizient Bauen – Kredit (153):

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430):

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.


Bürozeiten:
Mo - Do von  8:00 - 11:30 und 12:30 - 16:00 Uhr

Winterferien 2020:
Betriebsurlaub 24.12.2020 - 10.01.2020