Energieberechnung
Mit der neuen ENEV 2009 ist jetzt nicht nur für Neubauten der Energieausweiss Pflicht, sondern auch für bestehende Wohngebäude bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf.
Wir sind als Aussteller für Energieausweise nach DENA (Deutschen Energieagentur) und BAFA berechtigt.
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